Sie haben vom Verpackungsregister eine Erinnerung zur Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages bekommen?
Viel zusätzliche Bürokratie wegen „falscher“ Registrierung im Verpackungsregister ist vermeidbar
zankl media ist auch Ihr Experte, wenn es um die Beteiligung von Verpackungen am Dualen System geht.
Ein Großteil der vorhandenen Anmeldungen im Zentralen Verpackungsregister führt zu unnötiger Bürokratie – vor allem für Kleinbetriebe des Handels – das hat eine Untersuchung ergeben. Mein Seminar kann Ihnen dabei helfen, Bürokratie zu vermeiden und damit Kosten zu sparen und dennoch konform zum Verpackungsgesetz zu arbeiten.
Alles was Sie wissen müssen erkläre ich Ihnen im Online-Seminar!
(Stand 23.04.2023)
Das wichtigste in Kürze
Nachdem am 1. Juli 2022 die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten sind, haben sich bislang auch zahlreiche Betriebe registriert. Das ist auch gut und richtig so, denn diese Registrierung ist für die meisten Pflicht und öffentlich einsehbar. Zudem muss man wissen, dass eine Missachtung dieses Gesetzes Bußgelder von bis zu 200.000 EUR als Konsequenz haben könnte – das muss nicht sein, denn es ist einfacher als man denkt.
Beschäftigt man sich intensiver mit dem Thema Verpackungsgesetz, Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen zum Dualen System stellt man relativ schnell fest, dass sich ein sehr großer Teil der Betriebe, vor allem im Einzelhandel, unnötige Bürokratie ins Haus holt. Viele dieser Unternehmen bringen nämlich nur sog. Serviceverpackungen in Verkehr. Darunter versteht das VerpackG einfach formuliert solche Verpackungen, die unmittelbar vor der Abgabe mit Ware befüllt werden. Das sind im Einzelhandel sehr viele! Für diese Verpackungsart gelten Sonderregelungen mit der Option der sog. Vorbeteiligung durch den Lieferanten, was unnötigen Verwaltungsaufwand für die Unternehmer einsparen soll. Das ist auch sinnvoll und für Sie enorm wichtig zu wissen.
Verwendet ein Unternehmen nämlich ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen und sonst keine weiteren, welche zwingend vom Unternehmer selbst lizenziert und gemeldet werden müssen, kann er sich einen eigenen Systembeteiligungsvertrag sparen und damit auch den Großteil der Bürokratie, der Hand in Hand mit diesem Gesetz geht. Bei Serviceverpackungen (bspw. Tragetaschen, Verpackungspapieren usw.) hat er die Wahl, ob die Beteiligung am Dualen System für diese Verpackungsmaterialien von ihm selbst erledigt, oder ob diese Pflicht auf den Vorlieferanten übertragen wird, welcher die Beteiligung dann auch annehmen und bestätigen muss.
Die Vorbeteiligung kann im genannten Fall immens viel Bürokratie für Sie ersparen! Denn wenn Sie wirklich nur Serviceverpackungen in Verkehr bringen, die Sie vorbeteiligt kaufen und für diese Beteiligung auch einen Nachweis seitens Ihres Lieferanten haben, muss Ihr Lieferant diese Verpackungen melden und nicht Sie! Das kann Ihnen u. U. viele Stunden Dokumentationsarbeit im Jahr sparen, denn dann (und nur dann!) brauchen Sie auch keinen Systembeteiligungsvertrag mit einem Dualen System abzuschließen und auch keine eigenen Mengenmeldungen machen. Man muss allerdings wissen, wie die Verpackungsarten klassifiziert werden, was ich Ihnen im Seminar zum VerpackG vermittle.
Die Registrierungspficht im Verpackungsregister LUCID bleibt jedoch für jeden Betrieb bestehen, der erstmals, gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, egal ob diese der Systembeteiligungspflicht unterliegen oder nicht. Eintragen müssen Sie sich also i. d. R. jedoch in jedem Fall und das Gesetz gilt auch bereits ab der ersten Verpackung.
Beispiel einer Registrierung, die den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages als Konsequenz mit sich bringt
Wählen Sie bei der Registrierung „Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht – Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen“ aus, müssen Sie zu dieser Registrierung im Zentralen Verpackungsregister zusätzlich einen System-Beteiligungsvertrag abschließen, weil Sie die Meldungen dann selber machen müssen und zwar doppelt – an das Verpackungsregister und an das Duale System. Dies gilt auch für nicht vorbeteiligte Serviceverpackungen, weil diese zu den Verkaufsverpackungen zählen.
Diese Registrierung benötigt zusätzlich noch einen Vertrag mit einem Dualen System
Die andere Möglichkeit
Besser ist es für den Händler sehr oft, wenn er die Auswahl „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ wählt. Dies muss aber unbedingt der Wahrheit entsprechen! Ansonsten drohen hohe Geldbußen.
Wenn Sie diese Auswahl treffen, muss dies unbedingt der Wahrheit entsprechen.